Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Havelnet Werbung, Inhaber Roy Angermann

 

Präambel

Das Unternehmen Havelnet Werbung ist ein von Roy Angermann Inhaber geführtes Einzelunternehmen (nachfolgend Havelnet oder Auftragnehmer genannt). Havelnet erbringt und vermittelt Dienstleistungen jeder Art für Privat- und Geschäftskunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).

 

§ 1 Geltungsbereich / Geltungsdauer

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind stets Bestandteil aller Verträge für Leistungen von Havelnet . Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung von Havelnet .

2. Diese Bedingungen gelten auch für alle nachfolgenden Verträge mit Auftraggebern, die diese mit dem ersten Vertragsschluss anerkannt haben. Sollten zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sein, werden diese mit dem Auftraggeber neuerlich vereinbart.

 

§ 2 Leistungsumfang / -erbringung

1. Havelnet erbringt Dienstleistungen aller Art. Dies können Dienstleistungen und Beratung für Marketing, Vertrieb und Media, Gestaltung von Werbemitteln und Internetpräsenzen.

2. Leistungen, die spezielle Qualifikationen oder Auflagen erfordern, werden von Havelnet vermittelt bzw. durch Dritte erbracht.

3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsdarstellung auf den Internetseiten, anderen Werbemitteln oder der Preisliste von Havelnet .

4. Havelnet behält sich vor, nur Waren mit einem Wert von bis zu EUR 500,00 (i. W. Fünfhundert) vom Auftraggeber in ihre Obhut zu nehmen.

5. Darüber hinaus ist Havelnet jederzeit berechtigt, Leistungen nicht zu erbringen, deren Inhalte gegen Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder bei denen ein Dritter Verstöße gegen seine Rechte anzeigt.

6. Ort der Leistungserbringung ist i.d.R. außerhalb ihrer eigenen Geschäftsräume bzw. an einem von dem Auftraggeber bestimmten Erfüllungsort.

 

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers gleich jeder Form sind frei bleibend und nur innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Wochen bindend.

2. Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrages des Auftraggebers, in schriftlicher Form, sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beide - Auftragserteilung und Auftragsbestätigung - können elektronisch oder schriftlich erteilt werden. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, im Einzelfall nur einen schriftlichen Vertragsabschluss zu akzeptieren.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Zugang der elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber.

4. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten des Auftragnehmers gehören, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

5. Sondervereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden. Sie gelten dann als Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

 

§ 4 Einsatz von Dritten

1. Havelnet ist berechtigt, sich zur Erfüllung von Vertragvereinbarungen oder Teilen davon, Dritter zu bedienen. Macht Havelnet von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

 

§ 5 Preise

1. Maßgebend sind, zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die angegebenen Preise aus dem Angebot. Der Auftragnehmer behält sich vor Materialkosten, Porti und sonstige, für die Auftragserfüllung notwendigen Auslagen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

2. Zuschläge für Sonn-, Feiertag- und Nachtarbeit werden nicht in Rechnung gestellt.

3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich. Sie wird nach Leistungserbringung persönlich übergeben oder auf dem Postweg zugestellt.

2. Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Abweichungen hiervon müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Bei Auftraggebern, mit denen noch keine dauerhafte Vertragsbeziehung besteht oder deren Auftragswert von EUR 50,00 (i. W. fünfzig) übersteigt, behält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen nur gegen eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen zu erbringen.

4. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.

5. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentumsrecht für erbrachte Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer frei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

 

§ 7 Abnahme von Leistungen

1. Die vertragsmäßig vereinbarten Leistungen werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Termin erbracht bzw. übergeben.

2. Der Auftraggeber wird die vertragsmäßig vereinbarten Leistungen unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung der Havelnet zur Fehlerbeseitigung gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher und mangelhafter Leistungserbringung müssen Havelnet unverzüglich - spätestens nach 5 Tagen (es gilt der Poststempel) nach Erbringung oder Abgabe - angezeigt werden.

2. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Beim Auftreten verdeckter Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der Werkleistung sofort einzustellen. Verarbeitet der Auftraggeber die Werkleistung trotz der entdeckten Mängel weiter, so gilt die Werkleistung als genehmigt.

3. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung hat Havelnet nach ihrer Wahl nach zu bessern oder Ersatz zu leisten. Der Auftraggeber kann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder die Ersatzleistung wiederum mangelhaft ist. Macht der Auftraggeber in diesem Fall von seinem Recht auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch, so kann Havelnet seinerseits vom Vertrag zurücktreten.

4. Havelnet haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten von Havelnet beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.

5. Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält Havelnet von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.

6. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Übermittlungsfehler, aufgrund schlechter Textvorlagen bzw. Grafiken und Bilder.

7. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Dritte, dessen sich Havelnet zur Erfüllung von Vertragsinhalten bedient hat.

8. Der Auftragnehmer übernimmt grundsätzlich keine Haftung für das Eigentum des Auftraggebers, die durch Dritte übergeben werden. Des Weiteren wird für Transport und Aufbewahrung und bei Verzögerung der Deutschen Post, Kurierdiensten oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die Havelnet keinen Einfluss hat, grundsätzlich keine Haftung übernommen.

 

§ 9 Datenschutz

1. Der Kunde ist durch Anerkennung der AGB damit einverstanden, dass seine Daten von Havelnet im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von Havelnet zum Zwecke der Vertragserfüllung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und der Auftragnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.

 

§ 10 Dauer und Kündigung

1. Bei Verträgen, die nicht auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurden oder bei Verträgen, die nicht ihrer Art nach auf bestimmte Zeit begrenzt sind, ist eine fristlose Kündigung jederzeit schriftlich, ohne Angaben von Gründen, möglich.

2. Bei Verträgen, die auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurden, behält sich Havelnet vor, bei vorzeitiger Beendigung der Verträge, veranlasst durch den Auftraggeber, eine Abschlagszahlung von bis zu 75 % des noch fälligen oder vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

3. Bei vorzeitiger Beendigung der Verträge, veranlasst durch den Auftraggeber, bei denen für Havelnet zur Erfüllung des Vertragsinhaltes bereits Kosten entstanden sind, müssen vom Auftraggeber voll übernommen werden. Gewährleistung und Haftung unter § 8 bleiben unberührt.

 

§ 11 Geltendes Recht, Gerichtsstand

1. Die Vereinbarung wird ausschließlich auf der Grundlage des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts abgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stendal.

2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die sich auf Verbraucherrechte beziehen und durch Vertrag weder begrenzt noch ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

 

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem, mit der wirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg, möglichst nahe kommt. Stand: August 2008